Bestandteile

Bestandteile

Die Ausbildung ist gesetzlich in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten geregelt.

Insgesamt umfasst die Ausbildung 4200 Stunden, welche sich auf die folgenden Bausteine verteilen:

600 Stunden
Theoretische Ausbildung

Die Stunden der Theoretischen Ausbildung (§ 3 PsychTh-APrV) teilen sich in mindestens 200 Stunden Grundkenntnisse und mindestens 400 Stunden vertiefte Kenntnisse in Systemischer Therapie auf. 

Die theoretische Ausbildung findet in Seminaren statt, welche Elemente von Vorlesungen, Groß- und Kleingruppenarbeit sowie praktischen Übungen beinhalten. Sie finden i.d.R. freitags bis samstags am Zentrum statt. 

Das Curriculum orientiert sich an den prüfungsrelevanten Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen.

1800 Stunden
Praktische Tätigkeit

Die Praktische Tätigkeit (PT) teilt sich auf in PT-1 und PT-2 (§ 2 PsychTh-APrV).


Die Praktische Tätigkeit 1 umfasst insgesamt 1200 Stunden, welche an einer klinischen Einrichtung zu leisten sind. Die entsprechenden Kooperationskliniken finden Sie hier.

Die Praktische Tätigkeit 2 umfasst 600 Stunden. Diese können an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis von Psychologischen Psychotherapeut*innen oder bei Ärzt*innen mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie geleistet werden.

Die Praktische Tätigkeit muss in Blöcken von mindestens drei Monaten abgeleistet werden. Dies sollte beachtet werden, wenn Wechsel in mehrere Einrichtungen geplant sind. 

600 Stunden
Praktische Ausbildung

Die Praktische Ausbildung (§ 4 PsychTh-APrV) umfasst mind. 600 Stunden. Diese umfassen die eigenständige Durchführung von Therapien durch die Psychologischen Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter regelmäßiger Supervision. Sie kann entweder an der Institutsambulanz des Zentrum für Psychotherapie oder anderen, kooperierenden Praxen durchgeführt werden. Voraussetzung für den Beginn der Praktischen Ausbildung ist, dass die Hälfte der Ausbildung absolviert ist. Die ambulanten Therapiestunden werden von mind. drei Supervisor*innen begleitet. 


Während der praktischen Ausbildung sind mind. sechs anonymisierte, schriftliche Falldarstellungen über eigene Patient*innenbehandlungen anzufertigen. Diese müssen die wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen, die Diagnostik, Indikationsstellung und eine Evaluation der Therapieergebnisse mit einschließen sowie den Behandlungsverlauf und die Behandlungstechnik in Verbindung mit der Theorie darstellen (§ 4 Abs. 6 PsychTh-APrV). 


Die Falldarstellungen bilden die Grundlage für den mündlichen Teil der staatlichen Prüfung.

150 Stunden
Supervision

Die Supervision ist Teil der Praktischen Ausbildung (§ 4 PsychTh-APrV) und umfasst mind. 150 Stunden. Diese bestehen aus mind. 50 Stunden Einzelsupervision sowie mind. 100 Stunden Gruppensupervision. Sie dient der Reflexion des diagnostischen und systemischen Handelns sowie der therapeutischen Rolle unter Einbeziehung der unterschiedlichen Mehrpersonenkontexte.
Die Supervisionsstunden werden so auf die 600 Stunden der Praktischen Ausbildung verteilt, dass im Durchschnitt etwa jede 4. Therapiestunde supervidiert wird.

120 Stunden
Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung (§ 5 PsychTh-APrV) besteht aus mind. 120 Stunden und wird in mehreren Selbsterfahrungsseminaren angeboten. Ziel ist die Reflexion persönlicher Verhaltens-, Denk- und Gefühlsmuster sowie deren Einfluss auf die eigene psychotherapeutische Arbeit. Die Selbsterfahrung wird als Gruppenselbsterfahrung durchgeführt.

930 Stunden
Freie Spitze

Die Freie Spitze umfasst insgesamt 930 Stunden nicht im Einzelnen festgelegte Ausbildungszeit, welche für die Ergänzung der theoretischen und praktischen Inhalte genutzt werden kann. Beispielsweise für 

  • Vor- und Nachbereitung sowie Erweiterung der psychotherapeutischen Behandlungsstunden der praktischen Ausbildung,  

  • Erweiterung der Anteile der praktischen Tätigkeit, 

  • Fallkonferenzen, Kolloquien, Fortbildungsinhalte, von Arbeitgeber*innen organisierte und ausbildungsbezogene Veranstaltungen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner