Kosten

Kosten

für die Approbationsausbildung

Die Kosten der Ausbildung sind bei uns insgesamt komplett re-finanzierbar!
Mehr Infos in der Kalkulation:

FINANZIELLE HILFE

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich bei der Finanzierung der Ausbildung unterstützen zu lassen. Die folgenden Stellen dienen als Hinweise und müssen eigenständig kontaktiert werden. 

  • BaföG

Die Ausbildung ist prinzipiell BaföG-förderungsfähig. Bitte informieren Sie sich dafür bei Ihrem zuständigen BaföG-Amt.

Die Finanzierung über das BaföG ist nicht zwangsläufig von den Eltern abhängig, siehe Elternunabhängiges BaföG.

Weitere Informationen finden Sie auf dem PiA-Portal

  • Eigenes Erwirtschaften

Seit der Anerkennung der Systemischen Psychotherapie als Richtlinienverfahren können die selbstständig durchgeführten Therapiestunden vergütet werden. Diese Einnahmen können zur Refinanzierung genutzt werden. 

Die entsprechenden Richtlinien werden derzeit vom G-BA ausgearbeitet. Wir informieren zeitnah über die aktuellen Entwicklungen.

Die Vergütung für die PT-1 und PT-2 muss mit den jeweiligen Kliniken verhandelt werden. Seit Herbst 2020 sind die Kliniken verpflichtet, den Ausbildungsteilnehmer*innen im Rahmen der PT-1 mindestens 1.000 Euro brutto monatlich für die Vollzeittätigkeit zu zahlen. Die praktische Ausbildung kann erst nach Absolvieren von ca. der Hälfte der Ausbildung begonnen werden. 

  • Kredite

Bildungskredit KfW

https://www.deutsche-bildung.de

  • Weitere Infos 

https://www.kreditzentrale.com/thema/studienfinanzierung

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